Technik und Konstruktion von Treppen
In der Architektur ist die Treppe eines der wichtigsten Bauelemente und verlangt ein detailliertes Fachwissen über Normen, Entwurf, Planung, Konstruktion, Materialien und schließlich Montage.
Daher ist bereits zu Beginn der Bauphase eine enge Zusammenarbeit zwischen Planer (Fertigungsbetrieb) und Architekten bzw. Bauherren besonders wichtig.
Treppen erschließen bzw. verbinden die verschiedensten Geschosse eines Gebäudes. Ein Architekt entwirft und verwirklicht sie in Zusammenarbeit mit unserem Fachbetrieb. Eine wichtige Anforderung bei Entwurf und Ausführung ist die Anpassung an den Gebäudestil. Stahl ist wegen seiner hohen Zugfestigkeit und Formsteife der Profile für die tragenden Bauteile besonders gut geeignet. Man erhält dadurch sehr elegante, schlanke und leicht wirkende Treppen. Eine Sonderstellung nehmen Außen- und Fluchttreppen ein: hier steht meistens reine Zweckmäßigkeit im Vordergrund; Korrosionsschutz durch Verzinkung der Konstruktionen sowie sichere Begehbarkeit bei Nässe und Eis sind besonders wichtig.
Bestimmend für die Konstruktion einer Treppe sind:
- Zweck
- Aufgabe
- Platzverhältnis
Eine Haupttreppe muß breit und bequem zu begehen sein; Nebentreppen, welche z.B. auf Dachböden oder in Lagerräume führen, dürfen steiler und schmaler sein. Weiters sind die gesetzlichen Vorschriften und die DIN 18065 zu beachten. Für Entwurf und Berechnungen muß man sich zunächst mit den besonderen Bezeichnungen und Größen an Treppen vertraut machen. Diese sind in DIN 24530 genormt.
Steigungsverhältnisse an Treppen
nach DIN 24530
Ob eine Treppe sicher und bequem zu begehen ist, hängt ab von Laufbreite, Auftritt und Steigung.
Steile Treppen mit zu kleinem Auftritt ermüden und bedeuten Sturzgefahr, bei flachen Treppen mit zu großem Auftritt neigt der Benutzer zum Stolpern. Es sind Podeste in kürzeren Abständen vorzusehen.
Das Verhältnis s zu a nennt man Steigungsverhältnis. Es ist von den Gehgewohnheiten eines erwachsenen Menschen abgeleitet: Beim “Ansteigen” verkürzt sich nämlich die Schrittlänge von durchschnittlich 65 cm um das doppelte der zu überwindenden Steigung.
Im Treppenbau gelten folgende Regeln:
Schrittmaßregel: 2x Steigungen + 1x Auftritt = 59 ... 65 cm
Trittschall
Bauphysikalische Anforderungen - Schallschutz nach Din 4109
Beim Begehen einer Treppe wird Trittschall erzeugt. Dieser verteilt sich über die angrenzenden Wände und Decken im Gebäude. Bei der Fertigung und Montage von Treppen werden in unserem Betrieb daher einige Grundsätze beachtet: die Stahlteile der Decken- und Wandanschlüsse werden nicht direkt auf Betondecken und Betonpolstern aufgelegt. Als Zwischenlage eignen sich zum Beispiel Gummi- oder Korkplatten mit geeigneter Shore-Härte.